Vor-Ort Services
Brandschutz Vor-Ort Services, Brandschutzbeauftragter, Begehungen
Betrieblicher Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbegehungen
Betrieblicher Brandschutzbeauftragter
Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus dem Arbeitsschutzrecht, insbesondere aber aus dem Baurecht erforderlich sein. Folgende Vorgaben können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten notwendig machen:
Bauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten)
Insbesondere bei folgenden Sonderbauten werden Brandschutzbeauftragte gefordert:
- Industriebauten,
- Versammlungsstätten,
- Krankenhäuser,
- Verkaufsstätten.
Brandschutzkonzept
Für ein Bauvorhaben wird durch einen Sachverständigen ein Brandschutzkonzept erstellt. Der Sachverständige kann im Brandschutzkonzept auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.
Baugenehmigung
Als Auflage zur Erteilung einer Baugenehmigung kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert werden.
Vertragliche Vereinbarung
Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann auch aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, z. B. mit Versicherungen, Kunden oder Lieferanten notwendig sein. Oftmals fordert der Sachversicherer einen Brandschutzbeauftragten bzw. gewährt Rabatte, wenn das versicherte Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellt hat.
Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung
Gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ kann bei einer erhöhten Brandgefährdung die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein. Beispiele von Bereichen und Tätigkeiten in Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung sind in der ASR A2.2 enthalten.
Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen auch die Brandgefährdungen im Unternehmen ermittelt und bewertet werden. Die Ergebnisse sind Grundlage für den Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation.
Sofern bei der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt wird, kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine entsprechende Schutzmaßnahme darstellen.
Brandschutzbegehungen
Was ist eine Brandschutzbegehung?
Eine Brandschutzbegehung umfasst die regelmäßige Überprüfung von Maßnahmen im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz innerhalb einer Arbeitsstätte. Sie ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes.
Grund hierfür ist, dass das Gebäude im Rahmen ihrer Nutzungsdauer erfahrungsgemäß immer wieder Veränderungen in der Nutzung, Gefährdung und im Bauwerk unterliegen. Zudem sind Änderungen in den brandschutz- und arbeitsrechtlichen Regelwerken möglich. Folglich müssen die Brandschutzvorkehrungen im Gebäude regelmäßig auf ihre Aktualität, Zielerreichung und Funktionalität überprüft werden. Hierzu zählen neben der Überprüfung des baulichen und technischen Zustandes der Brandschutzeinrichtungen auch die unternehmensinterne Organisation im Brandfall durch eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern sowie hinreichende Brandschutzkenntnisse der Arbeitnehmer.
Ist es Pflicht, eine Brandschutzbegehung durchzuführen?
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, Brände zu vermeiden, zu bekämpfen und Beschäftigte sowie sonstige Personen im Brandfall zu evakuieren. Zugleich muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Brandschutz- und Evakuierungshelfer benennen, die im Brandfall die Erstbekämpfung und die Evakuierung des Gebäudes (vor Eintreffen der Feuerwehr) übernehmen. Zudem muss der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz treffen, durchsetzen und regelmäßig überwachen. Die Brandschutzbegehung dient dazu, diese individuellen Anforderungen an das Unternehmen zu überprüfen, mögliche Mängel zu entdecken und zu beseitigen.
Wer ist zuständig und darf Brandschutzbegehungen durchführen?
Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer ist für die korrekte Durchführung einer Brandschutzbegehung zuständig. Die daraus resultierenden Pflichten kann der Arbeitgeber an interne oder externe Brandschutzbeauftragte übertragen, die die erforderliche Sachkunde besitzen. Die Durchführung erfolgt durch den Unternehmer oder einer beauftragten Person. Sie ist somit fester Bestandteil der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Darüber hinaus kann bei Gebäuden mit hoher Komplexität oder Brandgefährdung eine Begehung mit Vertretern der örtlichen Brandschutzdienststelle / Feuerwehr oder Brandschutzfachplanern notwendig sein.