Aus- und Weiterbildungen
Ausbildung Brandschutz, Feuerlöschtrainings, Brandschutzerziehung und mehr
Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
Praktische Feuerlöschtrainings
Brandschutzerziehung für Kindergärten und Schulen
Ausbildung Flurförderzeugführer
Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
Brandschutzhelferausbildung nach DGUV Information 205-023
Nach der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Beschäftigten-Anzahl und der Gefahrenlage des Betriebes eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer zu benennen (in der Regel 5%, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Krankheit sind zu berücksichtigen). Diese sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.
Zum Unterweisungsinhalt gehören unter anderem
- die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes,
- die Gefahren durch Brände,
- sowie das Verhalten im Brandfall
Zur fachkundigen Unterweisung gehören praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Diese Ausbildung sollte in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt werden.
Praktische Feuerlöschtrainings
Die ersten Minuten bei der Entstehung eines Brandes sind entscheidend. Entweder wird der Entstehungsbrand effektiv bekämpft und es entsteht nur ein minimaler Sachschaden oder es kommt zu einer massiven Brandausbreitung. Durch unser praktisches Feuerlöschtraining bekommen allen Mitarbeitern und Kollegen das nötige Fachwissen, um Entstehungsbrände effektiv bekämpfen zu können. Durch unsere Einweisung in die richtige Handhabung von Feuerlöschern bekommt jeder Teilnehmer reichhaltige Übungsmöglichkeiten am Realbrandtrainer. Unser Ziel ist es, dass jeder Teilenehmer nach der Ausbildung in den richtigen Umgang mit dem Feuerlöscher vertraut ist.
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
- Objektbezogene Begehung mit allen Teilnehmer
Brandschutzerziehung für Kindergärten und Schulen
Feuer war schon immer ein interessantes Element und fasziniert Kinder wie auch Erwachsene. Als Kind ist die Neugierde groß, das Feuer weckt die ungehemmte Experimentierfreude.
Die Welt mit Kinderaugen zu sehen ist anders als die Wahrnehmung eines Erwachsenen. Kinder können die Folgen ihres Handelns oftmals nicht im Vorfeld abschätzen, dazu fehlt Ihnen die Lebenserfahrung. Gefahren werden meist nicht richtig eingeschätzt, mögliche Folgen sind ihnen unbekannt. Einer der Gründe, warum Kinder viele Brände verursachen.
In den vergangenen Jahren starben mehr Kinder durch Brandverletzungen oder Brandrauch als Erwachsene. Verbote führen in den wenigsten Fällen zum gewünschten Ziel. Durch Übungen und Warnhinweise gemeinsam mit Erwachsenen ist das Brandschutzbewusstsein.
Gerade im Kindesalter sind die Säulen der Brandschutzerziehung ein elementares Element.
Inhalte der Brandschutzerziehung
- Information und Aufklärung über den Sinn der Brandschutzerziehung
- Positive und negative Eigenschaften des Feuers
- Erkennen und Beurteilen von Brandgefahren
- Notrufabgabe
- Das richtige Verhalten bei Bränden
- Der Umgang mit Brandschutzeinrichtungen
Ausbildung Flurförderzeugführer
Allgemeine Ausbildung gem. DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) sowie DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925).
Betriebe, in denen Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge eingesetzt werden, benötigen qualifiziertes Personal. Seit dem Jahr 2002 ist eine mehrtägige Ausbildung sowie eine jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Der Teilnehmerkreis besteht aus zukünftigen Staplerfahrern, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse haben. Ihre Mitarbeiter erlangen einen überbetrieblichen, personenbezogenen Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge, auch bekannt als Gabelstaplerschein. Voraussetzungen sind, dass der Mitarbeiter 18 Jahre alt ist und dass die körperliche, geistige und charakterliche Eignung vorliegt.