Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Brandschutzordnungen
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Erstellung von Feuerwehrplänen
Erstellung von Brandschutzordnungen
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.
Sie benötigen einen Flucht- und Rettungsplan?
Wir kümmern uns darum!
Von der Beratung bis zur Erstellung, dieses erfolgt bei uns alles aus erster Hand.
Wir erstellen Ihnen die Flucht- und Rettungspläne in digitaler Form.
Auf wunsch übersenden wir Ihnen die Pläne, digital, laminiert oder im Klapprahmen.
Erstellung von Feuerwehrplänen
Erstellung Feuerwehrplan nach DIN 14095
Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln für die Feuerwehr damit diese sicher und schnelle Hilfe leisten kann. Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Diese liefern für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt die wesentlichen Informationen, um eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage zu ermöglichen.
Der Feuerwehrplan trägt dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben Feuerwehrpläne Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen, Angriffswege, Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte eines Objektes.
Von der Beratung bis hin zur Abstimmung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle übernehmen wir die individuelle Erstellung Ihrer Feuerwehrpläne.
Erstellung von Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung (Teil A,B und C) nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung enthält zusammenfassend Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude/Betrieb anzupassen. Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es daher nicht. Unter Umständen sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zw
ei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden. Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.
Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet.
Brandschutzordnung Teil A
Für alle Mitarbeiter und Besucher Aushang „Verhalten im Brandfall“
Brandschutzordnung Teil B
Alle Mitarbeiter „Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Hinweise zum Verhalten im Brandfall“
Brandschutzordnung Teil C
Alle Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben „Struktur der Brandschutzorganisation; Handlungsanweisungen, z.B. für Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer“