Prüfdienstleistungen
Prüfung von Regalanlagen, Leitern & Tritten sowie Kinderspielplätzen
Prüfung von Regalanlagen
Prüfung von Leitern und Tritten
Sicherheitsprüfung von Kinderspielplätzen
Prüfung von Regalanlagen
Regalinspektion und Regalprüfung nach DIN EN 15653 und DGUV Regel 108-007
Als Arbeitgeber beziehungsweise Lagerbetreiber sind Sie verpflichtet, Regalanlagen und Lagereinrichtungen zu prüfen. Diese Pflicht ist in der DGUV Regel 108-007 und der DIN EN 15635 festgelegt.
Für wen gilt die Inspektionspflicht?
Jeder Lagerbetreiber ist eigenständig für einen einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel gemäß § 10 der BetrSichV sowie für die Sicherheit der Mitarbeiter gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich.
Dort, wo Regalanlagen und Lagereinrichtungen als Lagertechnik und somit technische Arbeitsmittel im Einsatz sind, ist die jährliche Sicherheitsprüfung und Inspektion der montierten Regalanlagen vorgeschrieben.
Diese Pflicht ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) geregelt. Sie regelt mit der DIN EN 15635 auch die Prüfung von Regalanlagen, legt den Umfang sowie den Ablauf fest und definiert die Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.
Prüfung von Leitern und Tritten
Laut der gesetzlichen Vorschriften müssen Leitern und Tritte mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person bzw. durch einen Sachkundigen geprüft werden. Durch die Prüfung werden Zustand und Funktionalität Ihrer Leitern und Tritte hinsichtlich Ihrer Sicherheit und Vollständigkeit geprüft, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter sicher sind.
Sicherheitsprüfung von Kinderspielplätzen
Viele Spielplätze in Deutschland weisen grobe Sicherheitsmängel auf.
Jedes Jahr passieren demzufolge Unfälle auf Kinderspielplätzen, die vermieden werden könnten, wenn die Spielplätze im geforderten ordnungsgemäßen Zustand wären. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Kinderspielplätze verantwortlich. Der Betreiber kann diese Pflicht auch auf externe Dienstleister, der die erforderliche Sachkunde besitzt, delegieren.